
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Gusto Palatino GmbH & Co KG, Alte Bundesstraße 19, 76846 Hauenstein
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen uns und unseren Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
1.2 Abweichende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande.
2.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. von uns bezahlten Frachten und Frachtnebenkosten.
3.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
3.3 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB).
4. Lieferung und Gefahrübergang
4.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit die gelieferten Teile für den Käufer sinnvoll nutzbar sind und die Teillieferung ihm nicht unzumutbar ist.
4.3 Die Lieferung erfolgt durch Selbstabholung des Kunden, durch eine vom Kunden beauftragte Spedition, durch eine von uns beauftragte Spedition oder durch unsere eigenen Fahrzeuge.
4.4 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur oder bei Verladung auf unser eigenes Fahrzeug bzw. das Fahrzeug des Kunden auf den Kunden über.
4.5 Bei temperaturgeführten Transporten mit eigenen Fahrzeugen werden ausschließlich Fahrzeuge mit geeigneter, kalibrierter und funktionsfähiger Temperaturführung eingesetzt. Die Temperaturverläufe während des Transports werden dokumentiert und auf Wunsch dem Kunden zur Verfügung gestellt. Bei Selbstabholung haftet der Kunde für die Einhaltung der Kühlkette gemäß HACCP.
4.6 Die Kennzeichnung der Ware erfolgt durch uns gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Der Käufer ist für die korrekte Handhabung, Lagerung und die Weitergabe von Produktinformationen an seine Abnehmer verantwortlich.
4.7 Sofern nicht einzelvertraglich abweichend geregelt, sichern wir bei Lieferung eine Restlaufzeit des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) von mindestens zwei Dritteln der Gesamtlaufzeit zu. Die Gesamtlaufzeit bemisst sich vom Tag der Herstellung bis zum aufgedruckten MHD.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
6. Mängelhaftung
6.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen (§ 377 HGB). Offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferungen) sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung der Ware, schriftlich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere für leicht verderbliche Waren wie Frisch- und Kühlprodukte.
6.2 Für die Beschaffenheit der Ware ist ausschließlich die zwischen uns und dem Käufer vereinbarte Produktspezifikation maßgeblich. Diese gilt als Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB. Liegt keine Spezifikation vor, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt.
6.3 Der Käufer erkennt an, dass die von uns gelieferten Produkte allen anwendbaren lebensmittelrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), entsprechen. Sofern vereinbart, gelten zudem die Anforderungen der jeweils gültigen Fassung relevanter Qualitätsstandards (z.B. IFS, BRC, QS).
6.4 Bei berechtigter Mängelrüge erstatten wir nach unserer Wahl den Kaufpreis oder leisten eine Ersatzlieferung.
6.5 Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.6 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
6.7 Die Gewährleistungsfrist bestimmt sich nach Verfallsdatum bei Frischware und beträgt höchstens 6 Monate ab Übergabe bei Tiefkühlware.
7. Rücknahme von Ware
7.1 Die Rücknahme von Ihnen eingefrorener Frischware ist ausgeschlossen.
7.2 Die Rücknahme von gekühlter oder tiefgekühlter Ware bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung unsererseits und einer lückenlosen Dokumentation der Einhaltung der Kühlkette.
7.3 Die Stornierung von Aufträgen für bereits produzierte Ware kann nur akzeptiert werden, wenn wir eine alternative Verwendungsmöglichkeit finden konnten.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle geschäftlichen Informationen.
8.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1 Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann ist.
9.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.