Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Gusto Palatino GmbH & Co KG, Alte Bundesstraße 19, 76846 Hauenstein

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die­se AGB gel­ten für alle Ver­trä­ge, Lie­fe­run­gen und sons­ti­gen Leis­tun­gen zwi­schen uns und unse­ren Kun­den, sofern die­se Unter­neh­mer im Sin­ne des § 14 BGB sind.

1.2 Abwei­chen­de Bedin­gun­gen erken­nen wir nur an, wenn wir ihrer Gel­tung aus­drück­lich schrift­lich zuge­stimmt haben.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Unse­re Ange­bo­te sind frei­blei­bend. Ein Ver­trag kommt erst mit unse­rer schrift­li­chen Auf­trags­be­stä­ti­gung oder durch Lie­fe­rung zustan­de.

2.2 Ände­run­gen und Ergän­zun­gen bedür­fen der Schrift­form.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Unse­re Prei­se ver­ste­hen sich net­to ab Werk zzgl. der jeweils gül­ti­gen gesetz­li­chen Umsatz­steu­er und zzgl. von uns bezahl­ten Frach­ten und Fracht­ne­ben­kos­ten.

3.2 Zah­lun­gen sind inner­halb von 14 Tagen ab Rech­nungs­da­tum ohne Abzug fäl­lig.

3.3 Bei Zah­lungs­ver­zug berech­nen wir Ver­zugs­zin­sen in gesetz­li­cher Höhe (§ 288 BGB).

 

4. Lieferung und Gefahrübergang

4.1 Lie­fer­ter­mi­ne sind nur ver­bind­lich, wenn sie schrift­lich bestä­tigt wur­den.

4.2 Wir sind zu Teil­lie­fe­run­gen berech­tigt, soweit die gelie­fer­ten Tei­le für den Käu­fer sinn­voll nutz­bar sind und die Teil­lie­fe­rung ihm nicht unzu­mut­bar ist.

4.3 Die Lie­fe­rung erfolgt durch Selbst­ab­ho­lung des Kun­den, durch eine vom Kun­den beauf­trag­te Spe­di­ti­on, durch eine von uns beauf­trag­te Spe­di­ti­on oder durch unse­re eige­nen Fahr­zeu­ge.

4.4 Die Gefahr geht mit Über­ga­be an den Spe­di­teur oder bei Ver­la­dung auf unser eige­nes Fahr­zeug bzw. das Fahr­zeug des Kun­den auf den Kun­den über.

4.5 Bei tem­pe­ra­tur­ge­führ­ten Trans­por­ten mit eige­nen Fahr­zeu­gen wer­den aus­schließ­lich Fahr­zeu­ge mit geeig­ne­ter, kali­brier­ter und funk­ti­ons­fä­hi­ger Tem­pe­ra­tur­füh­rung ein­ge­setzt. Die Tem­pe­ra­tur­ver­läu­fe wäh­rend des Trans­ports wer­den doku­men­tiert und auf Wunsch dem Kun­den zur Ver­fü­gung gestellt. Bei Selbst­ab­ho­lung haf­tet der Kun­de für die Ein­hal­tung der Kühl­ket­te gemäß HACCP.

4.6 Die Kenn­zeich­nung der Ware erfolgt durch uns gemäß den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. Der Käu­fer ist für die kor­rek­te Hand­ha­bung, Lage­rung und die Wei­ter­ga­be von Pro­dukt­in­for­ma­tio­nen an sei­ne Abneh­mer ver­ant­wort­lich.

4.7 Sofern nicht ein­zel­ver­trag­lich abwei­chend gere­gelt, sichern wir bei Lie­fe­rung eine Rest­lauf­zeit des Min­dest­halt­bar­keits­da­tums (MHD) von min­des­tens zwei Drit­teln der Gesamt­lauf­zeit zu. Die Gesamt­lauf­zeit bemisst sich vom Tag der Her­stel­lung bis zum auf­ge­druck­ten MHD.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelie­fer­te Ware bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung unser Eigen­tum.

5.2 Der Kun­de ist berech­tigt, die Ware im ordent­li­chen Geschäfts­gang wei­ter­zu­ver­äu­ßern.

 

6. Mängelhaftung

6.1 Der Kun­de hat die Ware unver­züg­lich nach Erhalt zu prü­fen und etwa­ige Män­gel schrift­lich zu rügen (§ 377 HGB). Offen­sicht­li­che Män­gel (ein­schließ­lich Falsch- und Min­der­lie­fe­run­gen) sind uns unver­züg­lich, spä­tes­tens jedoch inner­halb von 24 Stun­den nach Ablie­fe­rung der Ware, schrift­lich anzu­zei­gen. Dies gilt ins­be­son­de­re für leicht ver­derb­li­che Waren wie Frisch- und Kühl­pro­duk­te.

6.2 Für die Beschaf­fen­heit der Ware ist aus­schließ­lich die zwi­schen uns und dem Käu­fer ver­ein­bar­te Pro­dukt­spe­zi­fi­ka­ti­on maß­geb­lich. Die­se gilt als Beschaf­fen­heits­ver­ein­ba­rung im Sin­ne des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB. Liegt kei­ne Spe­zi­fi­ka­ti­on vor, ist nach der gesetz­li­chen Rege­lung zu beur­tei­len, ob ein Man­gel vor­liegt.

6.3 Der Käu­fer erkennt an, dass die von uns gelie­fer­ten Pro­duk­te allen anwend­ba­ren lebens­mit­tel­recht­li­chen Vor­schrif­ten der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und der Euro­päi­schen Uni­on, ins­be­son­de­re der Ver­ord­nung (EG) Nr. 178/2002, dem Lebens­mit­tel- und Fut­ter­mit­tel­ge­setz­buch (LFGB) und der Lebens­mit­tel­in­for­ma­ti­ons­ver­ord­nung (LMIV), ent­spre­chen. Sofern ver­ein­bart, gel­ten zudem die Anfor­de­run­gen der jeweils gül­ti­gen Fas­sung rele­van­ter Qua­li­täts­stan­dards (z.B. IFS, BRC, QS).

6.4 Bei berech­tig­ter Män­gel­rü­ge erstat­ten wir nach unse­rer Wahl den Kauf­preis oder leis­ten eine Ersatz­lie­fe­rung.

6.5 Haf­tung

Wir haf­ten nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten unbe­schränkt

a) bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit,

b) bei schuld­haf­ter Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit,

c) soweit wir einen Man­gel arg­lis­tig ver­schwie­gen oder eine Garan­tie für die Beschaf­fen­heit der Ware über­nom­men haben,

d) für Ansprü­che nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz sowie

e) in allen sons­ti­gen Fäl­len, in denen eine Haf­tung auf­grund zwin­gen­der gesetz­li­cher Vor­schrif­ten nicht aus­ge­schlos­sen oder beschränkt wer­den darf.

6.6 Haf­tung bei ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit

Bei ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit haf­ten wir nur bei Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht.

Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind sol­che Pflich­ten, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Ver­trags­part­ner regel­mä­ßig ver­trau­en darf.

In die­sen Fäl­len ist unse­re Haf­tung auf den bei Ver­trags­schluss vor­her­seh­ba­ren und ver­trags­ty­pi­schen Scha­den begrenzt.

Die Haf­tungs­be­schrän­kung nach die­sem Absatz gilt nicht in den in Zif­fer 6.5 genann­ten Fäl­len.

6.7 Erfül­lungs­ge­hil­fen und gesetz­li­che Ver­tre­ter

Die vor­ste­hen­den Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten auch zuguns­ten unse­rer gesetz­li­chen Ver­tre­ter, Mit­ar­bei­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen, soweit Ansprü­che unmit­tel­bar gegen die­se gel­tend gemacht wer­den.

6.8 Zwin­gen­de gesetz­li­che Haf­tung

Die gesetz­li­chen Ansprü­che und Haf­tungs­vor­schrif­ten, ins­be­son­de­re nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz und auf­grund lebens­mit­tel­recht­li­cher Vor­schrif­ten, blei­ben unbe­rührt.

 

7. Rücknahme von Ware

7.1 Die Rück­nah­me von Ihnen ein­ge­fro­re­ner Frisch­wa­re ist aus­ge­schlos­sen.

7.2 Die Rück­nah­me von gekühl­ter oder tief­ge­kühl­ter Ware bedarf einer aus­drück­li­chen Zustim­mung unse­rer­seits und einer lücken­lo­sen Doku­men­ta­ti­on der Ein­hal­tung der Kühl­ket­te.

7.3 Die Stor­nie­rung von Auf­trä­gen für bereits pro­du­zier­te Ware kann nur akzep­tiert wer­den, wenn wir eine alter­na­ti­ve Ver­wen­dungs­mög­lich­keit fin­den konn­ten.

 

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1 Bei­de Par­tei­en ver­pflich­ten sich zur Ver­trau­lich­keit über alle geschäft­li­chen Infor­ma­tio­nen.

8.2 Die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfolgt gemäß den gel­ten­den Daten­schutz­ge­set­zen.

 

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1 Gerichts­stand ist unser Geschäfts­sitz, sofern der Kun­de Kauf­mann ist.

9.2 Es gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts.